Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) – einfühlsam, alltagsnah und verlässlich.

Ich begleite Familien in belastenden oder instabilen Lebenssituationen – im Auftrag von Behörden oder auf direkte Anfrage durch die Familie selbst.

Im Zentrum steht die Frage: Wie kann im Alltag wieder mehr Halt, Struktur und Beziehungssicherheit entstehen – Schritt für Schritt, ganz praktisch und menschlich?

Mit dem Kantonalen Jugendamt Bern besteht ein Gesamtleistungsvertrag für folgende Leistungen:

  • Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF)
  • Begleitete Ausübung des Besuchsrechts
  • Begleitete Übergabe bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts

Ich arbeite mit der gesamten Familie oder einzelnen Mitgliedern – je nach Bedarf, Absprache und Entwicklung.

Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) auf einen Blick.

Themenschwerpunkte und mögliche Inhalte

  • Unterstützung bei der Tagesstrukturierung
  • Förderung von Selbstständigkeit und elterlicher Präsenz
  • Begleitung bei Terminen (z. B. Schule, Arzt, Ämter)
  • Gespräche und Förderung der Beziehungsgestaltung und Alltagsbewältigung
  • Stabilisierung in Krisensituationen
  • Unterstützung bei psychischer Belastung oder nach Gewalterfahrungen

Besuchsrechtsbegleitung und begleitete Übergabe

  • Diese Leistungen bieten Schutz und Struktur in familiären Situationen, die von Spannungen oder Konflikten geprägt sind.
  • Begleitete Ausübung des Besuchsrechts: Ich begleite Kinder bei ihren Besuchen und unterstütze dabei, den Kontakt zu beiden Elternteilen kindgerecht zu gestalten.
  • Begleitete Übergabe: Ich begleite die Übergabe des Kindes zwischen den Elternteilen, um Konflikte zu minimieren und eine sichere Atmosphäre für das Kind zu gewährleisten.

Haltung, Qualität und Zusammenarbeit

  • Ich arbeite lösungsorientiert, systemisch und ressourcenorientiert, mit einer feinen Wahrnehmung für die Dynamiken innerhalb der Familie.
  • Wertschätzung, Klarheit und Verbindlichkeit bilden die Grundlage meiner Arbeit.
  • Ein regelmässiger Austausch mit den zuweisenden Stellen ist selbstverständlich. Berichte und fachliche Einschätzungen erfolgen bei Bedarf und in Absprache.
  • Um die Qualität meiner Arbeit zu sichern, besuche ich regelmässig Supervisionen und Weiterbildungen.

Häufige Fragen und Antworten

Wer kann die Familienbegleitung in Anspruch nehmen?

Die Familienbegleitung kann durch eine zuweisende Stelle beauftragt werden – beispielsweise durch die KESB oder den Sozialdienst.

In gewissen Fällen ist auch eine direkte Beauftragung durch die Familie selbst möglich.

Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit mir auf.

Wie lange dauert eine Begleitung?

Die Dauer variiert je nach Situation und Auftrag.

Sie kann kurzfristig zur Stabilisierung erfolgen oder längerfristig angelegt sein, um nachhaltige Veränderungen zu begleiten.

Der Umfang wird in Zusammenarbeit mit der zuweisenden Stelle festgelegt und regelmässig überprüft.

Wann findet die Begleitung statt?

Die Begleitung erfolgt nach Vereinbarung – flexibel angepasst an die Bedürfnisse der Familie.

Einsätze sind vormittags, nachmittags oder abends möglich, in Ausnahmefällen auch an Wochenenden. Ich achte darauf, dass die Termine im Alltag der Familie realistisch umsetzbar sind.

In welchem Einzugsgebiet bieten Sie die Familienbegleitung an?

Ich bin im Raum Thun und Umgebung tätig.

Gerne kläre ich im persönlichen Kontakt, ob ein Einsatz in Ihrem Fall möglich ist.

Welche Sprachen sprechen Sie?

Ich arbeite auf Deutsch. Bei Bedarf kann die Arbeit mit einer interkulturellen Vermittlung ergänzt werden.

Kontakt

Möchten Sie einen möglichen Einsatz besprechen oder eine Familie anmelden?
Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.